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   OLG Rostock, 20.08.2002 - I Ws 336/02   

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https://dejure.org/2002,14916
OLG Rostock, 20.08.2002 - I Ws 336/02 (https://dejure.org/2002,14916)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.08.2002 - I Ws 336/02 (https://dejure.org/2002,14916)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. August 2002 - I Ws 336/02 (https://dejure.org/2002,14916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens bei der Überprüfung der Fortdauer des Maßregelvollzugs; Geltungsdauer ausführlicher Prognosegutachten; Erfordernis der mündlichen Anhörung des Gutachters

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens bei der Überprüfung der Fortdauer des Maßregelvollzugs; Geltungsdauer ausführlicher Prognosegutachten; Erfordernis der mündlichen Anhörung des Gutachters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens bei der Überprüfung der Fortdauer des Maßregelvollzugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1334
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 08.07.1999 - 1 Ws 422/99
    Auszug aus OLG Rostock, 20.08.2002 - I Ws 336/02
    Der Senat teilt insoweit nicht die Auffassung der OLG'e Koblenz (NStZ-RR 1999, 345 f.) und Celle (StV 1999, 384 f.).
  • OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99

    Begutachtung bei Aussetzung der Unterbringung)

    Auszug aus OLG Rostock, 20.08.2002 - I Ws 336/02
    OLG in Jena (StV 2001, 26 f.) entgegen, der zu Folge die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich sei, wenn bereits auf Grund der Aktenlage eine Aussetzung des weiteren Maßregelvollzuges so fern liegend erscheine, dass sie als ernsthafte Alternative zur Fortdauer des Maßregelvollzuges nicht in Betracht komme, und es somit an einer Erwägung fehle, ob die weitere Vollstreckung ausgesetzt werden könne.
  • BGH, 04.10.2011 - StB 14/11

    Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (Prognosegutachten; verlässliche

    Vor diesem Hintergrund hätte es die Aussetzung der Verbüßung des Strafrestes zur Bewährung nur dann ohne erneute Anhörung eines Sachverständigen ablehnen dürfen, wenn das damals erstattete Gutachten wegen der Kürze der seither verstrichenen Zeit noch eine verlässliche Entscheidungsgrundlage geboten hätte und insbesondere keine neuen Umstände hervorgetreten wären, die grundsätzlich geeignet sein könnten, die Legalprognose für den Verurteilten positiv zu beeinflussen (so gerade auch die vom Oberlandesgericht herangezogenen Beschlüsse des OLG Rostock vom 20. August 2002 - 1 Ws 336/02, NJW 2003, 1334, 1335 und des Thüring. OLG vom 3. Dezember 1999 - 1 Ws 366/99, NStZ 2000, 224).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 1 Ws 471/13

    Maßregelvollstreckung: Wahl zwischen der Aussetzung einer Unterbringung in einem

    Auch ergibt sich aus der Stellungnahme des Bezirksklinikums nichts, was dafür spräche, dass die Erkenntnisse der Gutachterin durch neue Ereignisse oder Entwicklungen überholt wären (vgl. OLG Rostock NJW 2003, 1334 [f.]).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 4 Ws 416/07
    Insoweit ist nach Auffassung des Senats der Dreijahresrhythmus des § 16 Abs. 3 MRVG-NW ein realistischer Maßstab (vgl. auch OLG Rostock NJW 03, 1334; Volckart a.a.O.).
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